Der Reparaturbonus ist wieder da! Schenken Sie Ihren Geräten ein zweites Leben!

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In unseren FAQ finden Sie zusätzlich Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wurde Ihr Refundierungsantrag bis zum 15. des Monats vom Partnerbetrieb eingereicht, erfolgt die Auszahlung nach Genehmigung voraussichtlich im Laufe des Folgemonat. Wurde Ihr Refundierungsantrag nach dem 15. des Monats eingereicht, erfolgt die Auszahlung voraussichtlich im Laufe des übernächsten Monats.

Bitte beachten Sie das Bestätigungsmail, welches bei der Einreichung des Betriebs automatisch an Sie versendet wurde. In diesem Mail wir das Einreichdatum angeführt.

Beispiel: Anträge, welche beispielsweise zwischen 16. Januar und 15. Februar eingereicht werden, werden im Laufe des Folgemonats März ausbezahlt.

Der Status Ihres Bons kann mit dem Bon-Tracker abgefragt werden. Den Link zum Bon-Tracker finden Sie hier: Reparaturbonus.

Die Überweisung erfolgt durch die KPC an das bei Bon-Erstellung angegebene Bankkonto. 

Achtung: Eine Änderung oder Schließung des bei Bon-Erstellung angegebenen Bankkontos ist der KPC unverzüglich unter reparaturbonus(at)kommunalkredit.at mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht zeitgerecht, kann sich die Auszahlung verzögern.

Wenn Sie einen Reparaturbon benötigen, klicken Sie hier.

Dieser Bon ist bei Bezahlung der Rechnung einem Partnerbetrieb vorzulegen. Die Liste der teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie auf der Website www.reparaturbonus.at.

Zur Identifikation müssen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, sowie Ihr Geburtsdatum angeben. Ihre Daten werden mit dem Zentralen Melderegister abgeglichen. Es ist besonders wichtig, dass Sie die Angaben so anführen, wie diese auf Ihrem Meldezettel geschrieben werden. Sollten Sie die Angaben dreimal nicht korrekt eingeben, wird die Bon-Erstellung für kurze Zeit gesperrt. Sie können alternativ einen anderen Browser nutzen bzw. die Cache-Daten leeren.
 
Bitte beachten Sie: Sie müssen während der Bon-Erstellung Ihre E-Mail-Adresse bestätigen, hierfür müssen Sie zunächst auf „bestätigen“ klicken. Es wird Ihnen ein fünfstelliger Code auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versendet. Dieser Code muss in der Eingabemaske innerhalb von 5 Minuten eingeben werden. Sollten Sie die Zeit überschreiten, müssen Sie den Vorgang wiederholen. Klicken Sie im Anschluss auf „OK“ – somit wurde Ihre E-Mail-Adresse verifiziert und Sie können die Bon-Erstellung abschließen.
 
Nach der Bestätigung der E-Mailadresse und Angabe aller erforderlichen Daten, klicken Sie zum Erhalt des Reparaturbons auf "Daten prüfen".

Wenn Sie einen Reparaturbon benötigen, klicken Sie bitte hier.

Die Suche nach einem Partnerbetrieb kann über „Partnerbetrieb finden“ durchgeführt werden. Hier kann Ihr Standort inkl. Umkreis bzw. das Gerät, welches zur Reparatur gegeben wird, ausgewählt werden. Es werden alle bereits teilnehmenden Partnerbetriebe angezeigt. 
 
Wir empfehlen vorab beim Betrieb anzufragen, ob die gewünschte Reparatur durchführbar ist und dass hierfür der Reparaturbon genutzt werden soll. Der Reparaturbon ist dem Partnerbetrieb bei Rechnungsbegleichung vorzulegen. Sobald Ihr Bon durch den Partnerbetrieb eingelöst wurde, erhalten Sie eine Bestätigung. Der Partnerbetrieb erstellt für Sie eine Rechnung mit folgenden Inhalten: Name und Adresse des Partnerbetriebs, Angabe der durchgeführten Reparatur und/oder des Kostenvoranschlags, Angabe des Bruttobetrags für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag, Vor- und Nachname der Rechnungsempfänger:in oder Bonnummer. Sie bezahlen den gesamten Rechnungsbetrag beim Partnerbetrieb.
 
Der Partnerbetrieb stellt nach Reparatur Ihres Gerätes für Sie einen Refundierungsantrag bei der KPC. Sobald der Partnerbetrieb die Refundierung für Ihre Reparatur abgeschlossen hat, werden Sie per E-Mail darüber informiert.

Bitte beachten Sie, dass die Geräteliste sowie die Beispiele der nichtförderfähigen Geräte bei Bedarf erweitert werden können. Geräte mit abweichender Bezeichnung, jedoch mit gleicher Verwendung, können ebenfalls gefördert werden. Beispiel: Backofen oder Backrohr.

Sollte Ihr Gerät nicht in der Geräteliste und darüber hinaus auch nicht in den Beispielen der nicht förderungsfähigen Geräte angeführt sein, übermitteln Sie bitte die genaue Produktbezeichnung zur Überprüfung über unser Kontaktformular, bevor Sie Ihr Gerät bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb reparieren lassen. Eine Förderung eines Gerätes, welches nicht auf der Geräteliste angeführt ist, ist nicht möglich.

Der Reparaturbon kann nur bei teilnehmenden Partnerbetrieben der Förderaktion Reparaturbonus eingelöst werden.

Die Liste der teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie auf der Website www.reparaturbonus.at. Sofern Sie Ihren gewünschten Betrieb auf der Liste der teilnehmenden Partnerbetriebe nicht finden können, ist der Betrieb kein teilnehmender Partnerbetrieb.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Betriebe Partnerbetriebe sind – die Teilnahme an der Aktion ist für Betriebe freiwillig.

Wir empfehlen vorab anzufragen, ob für die gewünschte Reparatur der Bon akzeptiert wird. Reparaturen können ausschließlich bei teilnehmenden Partnerbetrieben gefördert werden.

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