Reparaturbonus derzeit ausgesetzt!

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In unseren FAQ finden Sie zusätzlich Antworten auf die häufigsten Fragen.

Reicht der Partnerbetrieb Ihren Refundierungsantrag bis zum 15. des Monats ein, erfolgt die Auszahlung nach Genehmigung voraussichtlich bis Ende des Folgemonats. 
Reicht der Partnerbetrieb Ihren Refundierungsantrag nach dem 15. des Monats ein, erfolgt die Auszahlung nach Genehmigung voraussichtlich bis Ende des übernächsten Monats. 

Bitte beachten Sie das Bestätigungsmail, welches bei der Einreichung des Betriebs automatisch an Sie versendet wurde. In diesem Mail wird das Einreichdatum angeführt. 

Beispiel: Anträge, welche zwischen 16. März und 15. April eingereicht werden, werden im Mai ausbezahlt. 

Der Status Ihres Bons kann mit dem Bon-Tracker abgefragt werden. Den Link zum Bon-Tracker finden Sie hier: Reparaturbonus.

Die Überweisung erfolgt durch die KPC an das bei Bon-Erstellung angegebene Bankkonto. 

Achtung: Eine Änderung oder Schließung des bei Bon-Erstellung angegebenen Bankkontos ist der KPC unverzüglich unter reparaturbonus(at)kommunalkredit.at mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht zeitgerecht, kann sich die Auszahlung verzögern.

Derzeit können keine neuen Reparaturbons beantragt werden. Die bereitgestellten Mittel sind ausgeschöpft.

Der Reparaturbonus wird in den nächsten Wochen evaluiert. Danach ist geplant, dass die Förderaktion gegen Ende des Jahres mit angepassten Förderungskriterien neu startet.
Alle relevanten Informationen zum geplanten Neustart werden auf www.reparaturbonus.at bereitgestellt werden.

Die bereitgestellten Mittel sind ausgeschöpft. Derzeit können deshalb keine Reparaturbons erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Geräteliste sowie die Beispiele der nichtförderfähigen Geräte bei Bedarf erweitert werden können. Geräte mit abweichender Bezeichnung, jedoch mit gleicher Verwendung, können ebenfalls gefördert werden. Beispiel: Backofen oder Backrohr.

Sollte Ihr Gerät nicht in der Geräteliste und darüber hinaus auch nicht in den Beispielen der nicht förderungsfähigen Geräte angeführt sein, übermitteln Sie bitte die genaue Produktbezeichnung zur Überprüfung über unser Kontaktformular, bevor Sie Ihr Gerät bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb reparieren lassen. Eine Förderung eines Gerätes, welches nicht auf der Geräteliste angeführt ist, ist nicht möglich.

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Füllen Sie bitte das folgende Formular aus und wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der vielen Anfragen, die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.