Förderaktion Reparaturbonus
Darum geht's
E-Geräte reparieren.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen.

Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher.
Und das mehr denn je. Denn wenn Sie jetzt defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium und Sie zahlen in Ihrem Reparaturbetrieb nur noch die Differenz.
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll – zur Verfügung.
Und hier gleich die wichtigsten Infos downloaden:
Ablauf
Reparaturbonus für die Reparatur eines Elektro- & Elektronikgeräts und/oder eines Kostenvoranschlags, in drei einfachen Schritten:
1.
Klicken Sie auf den Button „Reparaturbon erstellen“
2.
Reparaturbon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken
3.
Reparaturbon beim Partnerbetrieb einlösen; nur noch Differenzbetrag für Reparatur bezahlen und bis zu 50% sparen.
Partnerbetriebe finden Sie auf dieser Website
Reparaturbon erstellen
Button klicken, Daten eingeben und Reparaturbon erhalten!
Sie haben einen Reparaturbon, aber keinen passenden Reparaturbetrieb?
Kein Problem. Jetzt Partnerbetrieb finden und Ihren Reparaturbon bei über 3.000 Betrieben in ganz Österreich einlösen.

Partnerbetrieb finden
Standort eingeben, Gerät angeben oder Gerätekategorie auswählen und Partnerbetrieb finden
Bundesländer-Listen
Hier können Sie alle teilnehmenden Partnerbetriebe für Ihr Bundesland als PDF-Datei herunterladen:
Partnerbetriebe Burgenland herunterladen
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Bitte beachten Sie, dass die Listen der Partnerbetriebe monatlich aktualisiert werden. Deshalb kann es Abweichungen zwischen den Bundeländerlisten und der Partnerbetriebssuche geben. Eine aktuelle Information über die teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie unter "Partnerbetrieb finden".
Gut zu wissen
Alle wichtigen Infos
zum Reparaturbonus
für Sie in der Übersicht

- Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
- Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden.
- Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. Die Förderaktion geht bis zum Jahr 2026.
- Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderbaren Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.
Liste der förderfähigen Geräte downloaden
Beispiele von nicht förderungsfähigen Geräten und Kosten können Sie hier downloaden.
Mit dem Reparaturbonus bis zu 50 % der Kosten sparen:
Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 200 Euro für Reparaturen bzw. maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.
Die Videos zum Reparaturbonus
Repariert statt ausrangiert.
FAQ
Was Sie noch wissen sollten – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Reparaturbonus ist eine Förderung des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Dafür stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments "Next Generation EU" bis zum Jahr 2026 130 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen. Sie unterstützen mit Ihrer Teilnahme nicht nur die heimische Reparaturwirtschaft, sondern schonen auch noch die Umwelt und Ihre Geldbörse.
Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.
Von der Förderung sind somit Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (zB Haarföhn) oder nicht (zB Duschkopf mit Farbwechselfunktion).
Eine vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie in der Geräteliste.
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
Ein Bon kann für eine EINE Reparatur und/oder EINEN Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Elektro- oder Elektronikgerät genutzt werden.
Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.03.2026.
Für die Beantragung des Bons ist die Angabe folgender persönlicher Daten notwendig:
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum
- Adresse & E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Für die Beantragung des Bons werden Daten zu Ihrer Person benötigt. Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person durchgeführt werden kann, ist die Bekanntgabe Ihres Vor- und Nachnamens, sowie Ihres Geburtsdatums erforderlich.
Bei Angaben zu Ihrem Vor- und Nachnamen ist es besonders wichtig, dass Sie diesen so anführen, wie er auf Ihrem Meldezettel geschrieben wird. Wir bitten Sie daher, Ihren vollen Namen auszuschreiben und keine Abkürzungen zu verwenden. Wenn Sie einen Doppelnamen ohne Bindestrich haben (bspw. Marie Luise), bedarf es nur der Meldung des ersten Vornamens. Wenn Ihr Name jedoch mit einem Bindestrich geschrieben wird (bspw. Marie-Luise), bitten wir Sie beide Namen anzuführen.
Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Gerät in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.
Förderungsfähig sind auch Reparaturen an nicht elektronischen oder elektrischen Bauteilen eines E-Gerätes, wie zB die Reparatur eines defekten Rades eines Staubsaugers.
Nicht als Reparatur gelten jedoch reine Wartungs- oder Servicearbeiten. Ebenso zählt der reine Tausch von Batterien nicht als Reparatur.
Auch der Neukauf eines Gerätes oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes gebrauchtes oder generalüberholtes Gerät ist nicht förderfähig.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter den Reparaturbonus fallen, finden Sie unter: Geräteliste
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Somit umfasst der Reparaturbonus Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen. Und zwar unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z. B. Haarföhn) oder nicht (z. B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).
Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z. B. defektes Rad eines Staubsaugers).
Ausgeschlossen vom Reparaturbonus ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum des Antragstellers bzw. der Antragstellerin befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Beispiele für Geräte:
Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchte, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bike, Spielkonsole, Lautsprecher, HochdruckreinigerBeispiele nicht förderungsfähiger Geräte finden Sie hier.
Gefördert werden grundsätzlich nur Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten. Das heißt, der Bon kann nur für Geräte genutzt werden, die durch Netzkabel, Akku, Batterie, oder Solarmodul betrieben werden.
Unabhängig davon, werden Reparaturen von folgenden Fahrzeugen und Geräten jedenfalls nicht gefördert (Beispiele nicht förderungsfähiger Geräte):
- PKWs, Hybrid- und Elektroautos
- Geräte, die für ihre Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
- Geräte, die Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
- Leuchtmittel und Waffen
Beispiele für nichtförderungsfähige Geräte: Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, Photovoltaikanlage, Windturbine
Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Geräteliste sowie die Beispiele der nichtförderfähigen Geräte bei Bedarf erweitert werden können. Geräte, mit abweichender Bezeichnung, jedoch mit gleicher Verwendung, können ebenfalls gefördert werden. Beispiel: Backofen oder Backrohr.
Sollte Ihr Gerät nicht in der Geräteliste und darüber hinaus auch nicht in den Beispielen der nichtförderfähigen Geräte angeführt sein, übermitteln Sie bitte die genaue Produktbezeichnung zur Überprüfung über unser Kontaktformular, bevor Sie Ihr Gerät bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb reparieren lassen.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inkl. MWSt. bis zu maximal 200 Euro für eine Reparatur und maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhe auf ganze Euros abgerundet wird. Sollte Ihre Reparatur beispielsweise 111 Euro betragen, entspricht die Förderhöhe einem Wert von 55 Euro.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so ist sie beim selben Betrieb durchzuführen. Die Höhe der Förderung ist pro Gerät jedenfalls inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten zB 400 Euro brutto und die des Kostenvoranschlags zB 80 Euro brutto, so belaufen sich die förderfähigen Kosten für dieses Gerät auf insgesamt 480 Euro brutto. Die Förderung beträgt dennoch 200 Euro.
Sollten Sie sich nach Ausstellung eines Kostenvoranschlages, für den bereits eine Förderung von maximal 30 Euro gewährt wurde, für die Reparatur dieses Gerätes entscheiden, beträgt die maximal Förderung für die Reparatur des Gerätes 170 Euro; in Summe also wieder maximal 200 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Gerätes.
Ein Bon kann für die Reparatur, einen Kostenvoranschlag oder einen Kostenvoranschlag mit nachfolgender Reparatur eines Gerätes verwendet werden.
Der Wert des Reparaturbons wird direkt bei Bezahlung der Rechnung im teilnehmenden Partnerbetrieb abgezogen. Sie bezahlen vor Ort nur den Brutto-Differenzbetrag.
- Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
- Materialkosten
- Versandkosten bei Material und Ersatzteilbestellungen
Nein, bei Wartung oder Service handelt es sich um keine Reparatur. Auch der reine Austausch von Batterien ist nicht förderungsfähig.
Sofern das elektronische Gerät ohne diese Maßnahme nicht mehr funktionstüchtig ist, ist eine Software-Installation oder ein Update förderungsfähig und der Bon kann dafür eingelöst werden.
Nein, pro Gerät wird nur ein Kostenvoranschlag gefördert.
Ein Reparaturbon kann nur während des Förderungszeitraums eingelöst werden. Der Reparaturbon ist zum Zeitpunkt der Bezahlung vorzulegen. Sollten Sie ein Gerät vor Start der Förderungsaktion repariert und bezahlt haben, kann nachträglich keine Förderung für die bereits ausgestellte Rechnung gewährt werden. Somit werden nur Rechnungen mit einem Datum ab dem Start der Förderungsaktion, dem 26.04.2022, akzeptiert.
Der Wert des Reparaturbonus wird auf der Rechnung als Abzugsbetrag ausgewiesen. Sie zahlen nur den Differenzbetrag vom Rechnungsbetrag inkl. MWSt.
Beispiel: Die Reparaturkosten betragen 300 Euro brutto, die Höhe der Förderung beläuft sich auf 150 Euro. Beim Partnerbetrieb muss somit nur der Differenzbetrag von 150 Euro bezahlt werden.
Der Reparaturbon kann unter Angabe persönlicher Daten auf dieser Seite beantragt und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe ebenfalls auf dieser Seite.
Sowohl als auch. In jedem Fall wird der Reparaturbon vom teilnehmenden Partnerbetrieb über den QR-Code bzw. durch Eingabe der Bon-Nummer auf seine Gültigkeit geprüft.
Ja, der Bon kann ebenso für einen Kostenvoranschlag verwendet werden, die Förderung beträgt maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung berücksichtigt wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden.
Werden Kostenvoranschlag und Reparatur in einem abgerechnet, so können nach wie vor max. 200 Euro als Förderung veranschlagt werden. Wurde der Kostenvoranschlag bereits mit einer eigenen Rechnung beglichen und ein Bon eingelöst, so können für die Reparatur desselben Gegenstandes nur noch max. 170 Euro bei Vorlage eines weiteren Bons abgezogen werden.
Der Bon muss innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Sie können so lange und oft Bons beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. Längstens jedoch bis zum 31.03.2026.
Der Bon verfällt automatisch nach drei Wochen. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Sollte Ihr Bon abgelaufen sein, können Sie erneut einen Bon beantragen. Sie können so lange und oft Bons beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.03.2026.
Nein, der Reparaturbon kann nur in einem teilnehmenden Partnerbetrieb in Österreich eingelöst werden. Teilnahmeberechtigt sind Reparaturbetriebe, sozioökonomische Betriebe, Industriebetriebe sowie Handelsbetriebe. Die Teilnahme als Partnerbetrieb an der Bundesförderaktion ist bis 2026 während der gesamten Laufzeit möglich, daher wird die Liste der teilnehmenden Betriebe laufend aktualisiert.
Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe auf unserer Website unter dem Punkt „Partnerbetrieb finden“. Sie können in der Suche nach Ort, Umkreis und Gerätekategorien filtern. Der Bon kann in jedem beliebigen Bundesland in ganz Österreich eingelöst werden. Sie sind dabei nicht an Ihren Wohnort gebunden.
Ein Reparaturbon wird bei Einlösung vom teilnehmenden Partnerbetrieb entwertet und kann nicht noch einmal eingelöst werden.
Jede Person kann, nachdem ein Bon eingelöst wurde bzw. die Gültigkeitsdauer von 3 Wochen überschritten wurde, einen weiteren Bon herunterladen und für die Reparatur weiterer elektrischer und elektronischer Geräte einlösen. Es gibt hier keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten. Eine Person kann daher im Rahmen der Förderaktion mehrfach hintereinander gegebenenfalls auch im selben Partnerbetrieb Elektro- oder Elektronikgeräte reparieren lassen und Reparaturbons einlösen, sofern Fördermittel vorhanden sind.
Nein, es kann nur jeweils ein Bon für die Reparatur eines Elektro- und Elektronikgeräts generiert werden. Sobald der Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, bzw. die Gültigkeitsdauer von 3 Wochen überschritten wurde, können Sie neuerlich einen Bon auf dieser Seite beantragen.
Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.03.2026. Insgesamt beläuft sich die Höhe der Mittel auf 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.
Nein, eine Reparatur ist nur möglich, wenn kein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Generell ausgeschlossen vom Reparaturbonus ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.
Für Reparaturen und/oder Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten, die im Rahmen dieser Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ gefördert werden, können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine beim Reparaturbonus eingereichte Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden darf.
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