Fahrradreparaturen sowie Service und Wartung von E-Geräten und Fahrrädern können ab dem
16. September 2024 gefördert werden. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie ab dem
16. September 2024 auf dieser Webseite.
Förderaktion Reparaturbonus
Darum geht's
E-Geräte reparieren.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen.
Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher.
Und das mehr denn je. Denn wenn Sie jetzt defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium.
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen 130 Mio. Euro aus Mitteln von „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans zur Verfügung.
Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Ablauf
Reparaturbonus für die Reparatur eines Elektro- & Elektronikgeräts und/oder eines Kostenvoranschlags, in vier einfachen Schritten:
1.
Auf den Button „Reparaturbon erstellen“ klicken
2.
Reparaturbon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken
3.
Reparaturbon beim Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen.
Die Fördereinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb.
4.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.
Mit dem Bon-Tracker den Status Ihres Reparaturbons abfragen:
Reparaturbon erstellen
Button klicken, Daten eingeben und Reparaturbon erhalten!
Sie haben einen Reparaturbon, aber keinen passenden Reparaturbetrieb?
Kein Problem. Jetzt Partnerbetrieb finden und Ihren Reparaturbon bei einem der Partnerbetriebe in ganz Österreich einlösen.
Partnerbetrieb finden
Standort eingeben, Gerät angeben oder Gerätekategorie auswählen und Partnerbetrieb finden
Bundesländer-Listen
Hier können Sie alle teilnehmenden Partnerbetriebe für Ihr Bundesland als PDF-Datei herunterladen:
Partnerbetriebe Burgenland herunterladen
Partnerbetriebe Kärnten herunterladen
Partnerbetriebe Niederösterreich herunterladen
Partnerbetriebe Oberösterreich herunterladen
Partnerbetriebe Salzburg herunterladen
Partnerbetriebe Steiermark herunterladen
Partnerbetriebe Tirol herunterladen
Partnerbetriebe Vorarlberg herunterladen
Partnerbetriebe Wien herunterladen
Bitte beachten Sie, dass die Listen der Partnerbetriebe monatlich aktualisiert werden. Deshalb kann es Abweichungen zwischen den Bundesländerlisten und der Partnerbetriebssuche geben. Eine aktuelle Information über die teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie unter "Partnerbetrieb finden".
Gut zu wissen
Alle wichtigen Infos
zum Reparaturbonus
für Sie in der Übersicht
- Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
- Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden.
- Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.03.2026
- Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderungsfähigen Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.
Liste der förderungsfähigen Geräte downloaden
Beispiele von nicht förderungsfähigen Geräten und Kosten können Sie hier downloaden.
Mit dem Reparaturbonus bis zu 50 % der Kosten sparen:
Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 200 Euro für Reparaturen bzw. maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.
Die Videos zum Reparaturbonus
Repariert statt ausrangiert.
FAQ
Was Sie noch wissen sollten – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Ein Reparaturbon kann nur während des Förderungszeitraums, also ab dem 25.September 2023, eingelöst werden. Der Reparaturbon ist zum Zeitpunkt der Bezahlung vorzulegen. Das bedeutet, dass das Rechnungsdatum nicht vor dem 25. September liegen darf.
Reparaturen, welche vor dem 25. September 2023 in Auftrag gegeben wurden, können nicht gefördert werden. Einzige Ausnahme sind Reparaturen, die vor dem 02. Juli 2023 bei einem Partnerbetrieb beauftragt wurden und deren Rechnungsdatum zwischen 02. Juli und 24. September 2023 liegt.
Der Reparaturbonus ist eine Förderung des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Dafür stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments "Next Generation EU" 130 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Reparaturbonus erhalten ausschließlich Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Mit der Teilnahme an der Förderungsaktion Reparaturbonus wird die heimische Reparaturwirtschaft unterstützt, sowie die Umwelt und die Geldbörse geschont.
Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Gerät in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter den Reparaturbonus fallen, finden Sie in der Geräteliste.
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Somit umfasst der Reparaturbonus Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen. Und zwar unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z. B. Haarföhn) oder nicht (z. B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).
Förderungsfähig sind auch Reparaturen an nicht elektronischen oder elektrischen Bauteilen eines E-Gerätes, wie zB die Reparatur eines defekten Rades eines Staubsaugers.
Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum des Antragstellers bzw. der Antragstellerin befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Beispiele für Geräte:
Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchte, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bike, Spielkonsole, Lautsprecher, HochdruckreinigerBeispiele nicht förderungsfähiger Geräte finden Sie hier.
Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.
Von der Förderung sind somit Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (zB Haarföhn) oder nicht (zB Duschkopf mit Farbwechselfunktion).
Eine vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie in der Geräteliste.
Gefördert werden grundsätzlich nur Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten. Das heißt, der Bon kann nur für Geräte genutzt werden, die durch Netzkabel, Akku, Batterie, oder Solarmodul betrieben werden.
Unabhängig davon werden Reparaturen von folgenden Geräten und Kosten jedenfalls nicht gefördert (Beispiele nicht förderungsfähiger Geräte):
- Solaranlagen
- PKWs, Hybrid- und Elektroautos
- Geräte, die für ihre Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
- Geräte, die Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
- Heizungen, welche die Energie zum Heizen und für Warmwasser nicht aus Strom gewinnen
- Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbaut sind
- Beschattungssysteme
- Leuchtmittel und Waffen
Beispiele für nichtförderungsfähige Geräte: Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, Photovoltaikanlage, Windturbine.
Ausgeschlossen vom Reparaturbonus ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät sowie Softwareinstallationen, Updates und Datenrettung ohne eine weitere Reparatur.
Zudem sind Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen), ebenfalls von der Förderaktion ausgeschlossen. Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden, sowie der reine Tausch von Batterien.
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
Ein Bon kann für EINE Reparatur und/oder EINEN Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Elektro- oder Elektronikgerät genutzt werden.
Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.03.2026.
Für die Beantragung des Bons auf www.reparaturbonus.at sind folgende persönliche Daten notwendig:
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum
- Meldeadresse
- Telefonnummer
- IBAN
Der Reparaturbon kann auf dieser Seite beantragt werden.
Hierzu klicken Sie auf den Button „Reparaturbon erstellen“ und füllen im Anschluss das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren, wird Ihnen ein Code per E-Mail übermittelt. Sobald Sie den Code per Mail erhalten haben, kann dieser im Formular eingefügt und bestätigt werden. Bitte schließen Sie während der Verifizierung nicht das Formular. Über den Punkt „Daten prüfen“ kann der Bon letztendlich erstellt werden und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe ebenfalls auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Änderungen, die die Abwicklung der Förderung erheblich verzögern oder unmöglich machen, der Abwicklungsstelle unverzüglich mitzuteilen sind, bspw. Änderungen oder Schließung des bei Bon-Erstellung angegebenen Bankkontos. Erfolgt die Mitteilung über die Änderung des Bankkontos zwischen Einreichung des Refundierungsantrags und der Auszahlung, kann sich die Auszahlung verzögern.
Der Reparaturbon ist mit einem QR-Code, einer Bon-Nummer, dem letzten Tag der Gültigkeit des Bons und dem Vor- und Nachnamen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin versehen.
Für die Beantragung des Bons werden Daten zu Ihrer Person benötigt. Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person durchgeführt werden kann, ist die Bekanntgabe Ihres Vor- und Nachnamens, sowie Ihres Geburtsdatums erforderlich.
Bei Angaben zu Ihrem Vor- und Nachnamen ist es besonders wichtig, dass Sie diesen so anführen, wie er auf Ihrem Meldezettel geschrieben wird. Wir bitten Sie daher, Ihren vollen Namen auszuschreiben und keine Abkürzungen zu verwenden. Wenn Sie einen Doppelnamen ohne Bindestrich haben (bspw. Marie Luise), bedarf es nur der Meldung des ersten Vornamens. Wenn Ihr Name jedoch mit einem Bindestrich geschrieben wird (bspw. Marie-Luise), bitten wir Sie beide Namen anzuführen.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inkl. MWSt. bis zu maximal 200 Euro für eine Reparatur und maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhe auf ganze Euros abgerundet wird. Sollte Ihre Reparatur beispielsweise 111 Euro betragen, entspricht die Förderhöhe einem Wert von 55 Euro.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so ist sie beim selben Betrieb durchzuführen. Die Höhe der Förderung ist pro Gerät jedenfalls inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten zB 400 Euro brutto und die des Kostenvoranschlags zB 80 Euro brutto, so belaufen sich die förderfähigen Kosten für dieses Gerät auf insgesamt 480 Euro brutto. Die Förderung beträgt dennoch 200 Euro.
Sollten Sie sich nach Ausstellung eines Kostenvoranschlages, für den bereits eine Förderung von maximal 30 Euro gewährt wurde, für die Reparatur dieses Gerätes entscheiden, beträgt die maximal Förderung für die Reparatur des Gerätes 170 Euro; in Summe also wieder maximal 200 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Gerätes.
Ein Bon kann für die Reparatur, einen Kostenvoranschlag oder einen Kostenvoranschlag mit nachfolgender Reparatur eines Gerätes verwendet werden.
Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen und dieser übernimmt die Förderungsabwicklung. Alle vollständigen und korrekten Refundierungsanträge, welche vom Partnerbetrieb bis zum 15. des Monats bei der KPC über die Online-Plattform eingereicht werden, werden nach Genehmigung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Folgemonat durch die KPC auf das Bankkonto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin überwiesen.
Beim Partnerbetrieb bezahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag. Der Partnerbetrieb stellt nach Reparatur Ihres Gerätes für Sie einen Refundierungsantrag bei der KPC. Alle vollständigen und korrekten Refundierungsanträge, welche vom Partnerbetrieb bis zum 15. des Monats bei der KPC über die Online-Plattform eingereicht werden, werden nach Genehmigung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Folgemonat durch die KPC auf das Bankkonto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin überwiesen.
Beispiel: Die Reparaturkosten betragen 300 Euro brutto, die Höhe der Förderung beläuft sich auf 150 Euro. Beim Partnerbetrieb muss der Gesamtbetrag von 300 Euro bezahlt werden. Nach Genehmigung Ihrer Rechnung wird Ihnen die Förderung von 150 Euro auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen.
- Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
- Materialkosten
- Versandkosten bei Material und Ersatzteilbestellungen
Der Bon muss innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Sie können so lange und oft Bons beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. Längstens jedoch bis zum 31.03.2026.
Sowohl als auch. In jedem Fall wird der Reparaturbon vom teilnehmenden Partnerbetrieb über den QR-Code bzw. durch Eingabe der Bon-Nummer auf seine Gültigkeit geprüft.
Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe auf unserer Website unter dem Punkt „Partnerbetrieb finden“. Sie können in der Suche nach Ort, Umkreis und Gerätekategorien filtern. Der Bon kann in jedem beliebigen Bundesland in ganz Österreich eingelöst werden. Sie sind dabei nicht an Ihren Wohnort gebunden.
Nein, der Reparaturbon kann nur in einem teilnehmenden Partnerbetrieb in Österreich eingelöst werden. Teilnahmeberechtigt sind Reparaturbetriebe, sozioökonomische Betriebe, Industriebetriebe sowie Handelsbetriebe. Die Teilnahme als Partnerbetrieb an der Bundesförderaktion ist bis 2026 während der gesamten Laufzeit möglich, daher wird die Liste der teilnehmenden Betriebe laufend aktualisiert.
Nein, es kann unabhängig von den Reparaturkosten für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag nur ein Bon pro Gerät eingelöst werden. Der Partnerbetrieb kann daher nicht mehrere Refundierungsanträge für ein Gerät einlösen.
Ja, der Bon kann ebenso für einen Kostenvoranschlag verwendet werden, die Förderung beträgt maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung berücksichtigt wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden.
Werden Kostenvoranschlag und Reparatur in einem abgerechnet, so können nach wie vor max. 200 Euro als Förderung veranschlagt werden. Wurde der Kostenvoranschlag bereits mit einer eigenen Rechnung beglichen und ein Bon eingelöst, so können für die Reparatur desselben Gegenstandes nur noch max. 170 Euro bei Vorlage eines weiteren Bons abgezogen werden.
Nein, pro Gerät wird nur ein Kostenvoranschlag gefördert.
Ein Reparaturbon wird bei Einlösung vom teilnehmenden Partnerbetrieb entwertet und kann nicht noch einmal eingelöst werden.
Jede Person kann, nachdem ein Bon eingelöst wurde bzw. die Gültigkeitsdauer von 3 Wochen überschritten wurde, einen weiteren Bon herunterladen und für die Reparatur weiterer elektrischer und elektronischer Geräte einlösen. Es gibt hier keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten. Eine Person kann daher im Rahmen der Förderaktion mehrfach hintereinander gegebenenfalls auch im selben Partnerbetrieb Elektro- oder Elektronikgeräte reparieren lassen und Reparaturbons einlösen, sofern Fördermittel vorhanden sind.
Nein, es kann nur jeweils ein Bon für die Reparatur eines Elektro- und Elektronikgeräts generiert werden. Sobald der Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, bzw. die Gültigkeitsdauer von 3 Wochen überschritten wurde, können Sie neuerlich einen Bon auf dieser Seite beantragen.
Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.03.2026. Insgesamt beläuft sich die Höhe der Mittel auf 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.
Der Bon verfällt automatisch nach drei Wochen. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Sollte Ihr Bon abgelaufen sein, können Sie erneut einen Bon beantragen. Sie können so lange und oft Bons beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind.
Generell ausgeschlossen vom Reparaturbonus ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.
Nein, bei Wartung oder Service handelt es sich um keine Reparatur. Daher sind alleinige Service- und Wartungsarbeiten ohne einen Defekt an einem Elektro- und Elektronikgerät (d.h. es ist fehlerhaft, funktioniert nicht oder nicht ordnungsgemäß) nicht förderbar.
Werden im Zuge der Behebung eines Defekts an einem Elektro- und Elektronikgerät (= Reparatur) auch Service- oder Wartungsarbeiten durchgeführt, sind diese förderbar.
Nein, Software-Installationen, Updates sowie die Datenrettung und Übertragung auf Festplatten ohne weitere Reparatur können nicht gefördert werden.
Nein, eine Reparatur ist nur möglich, wenn kein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Geräteliste sowie die Beispiele der nichtförderfähigen Geräte bei Bedarf erweitert werden können. Geräte mit abweichender Bezeichnung, jedoch mit gleicher Verwendung, können ebenfalls gefördert werden. Beispiel: Backofen oder Backrohr.
Sollte Ihr Gerät nicht in der Geräteliste und darüber hinaus auch nicht in den Beispielen der nicht förderungsfähigen Geräte angeführt sein, übermitteln Sie bitte die genaue Produktbezeichnung zur Überprüfung über unser Kontaktformular, bevor Sie Ihr Gerät bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb reparieren lassen. Eine Förderung eines Gerätes, welches nicht auf der Geräteliste angeführt ist, ist nicht möglich.
Für Reparaturen und/oder Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten, die im Rahmen dieser Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ gefördert werden, können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine beim Reparaturbonus eingereichte Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden darf.
Die Suche nach einem Partnerbetrieb kann über das Tool „Partnerbetrieb finden“ durchgeführt werden. Hier kann Ihr Standort inkl. Umkreis bzw. das Gerät, welches zur Reparatur gegeben wird, ausgewählt werden. Es werden alle bereits teilnehmenden Partnerbetriebe angezeigt. Wir empfehlen vorab beim Betrieb anzufragen, ob die gewünschte Reparatur durchführbar ist.
Bei Erstkontakt mit dem Partnerbetrieb kann ein Kostenvoranschlag beantragt werden. Ein Kostenvoranschlag wird mit 50% der Bruttogesamtkosten maximal jedoch 30 Euro gefördert. Bei darauffolgender Reparatur werden 50% der Bruttogesamtkosten in Summe jedoch maximal 200 Euro gefördert.
Der Reparaturbon ist dem Partnerbetrieb bei Rechnungsbegleichung vorzulegen. Sobald der Bon durch den Partnerbetrieb eingelöst wurde, erhalten Sie eine Bestätigung. Um die Einlösung Ihres Bons sicherzustellen, wird empfohlen die Rechnung erst zu begleichen, sobald Sie das Mail über die Einlösung des Bons erhalten haben. Der Partnerbetrieb erstellt für Sie eine Rechnung mit folgenden Inhalten: Name und Adresse des Partnerbetriebs, Angabe der durchgeführten Reparatur und/oder des Kostenvoranschlags, Angabe des Bruttobetrags für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag, Vor- und Nachname der Rechnungsempfänger:in (Bonersteller:in) oder Bonnummer. Sie bezahlen den gesamten Rechnungsbetrag beim Partnerbetrieb.
Der Partnerbetrieb stellt nach Reparatur Ihres Gerätes für Sie einen Refundierungsantrag bei der KPC. Sobald der Partnerbetrieb die Refundierung für Ihre Reparatur abgeschlossen hat, werden Sie per E-Mail darüber informiert.Alle vollständigen und korrekten Refundierungsanträge, welche vom Partnerbetrieb bis zum 15. des Monats bei der KPC über die Online-Plattform eingereicht werden, werden nach Genehmigung durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Folgemonat durch die KPC auf das Bankkonto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin überwiesen. Über die Auszahlung werden Sie ebenfalls per E-Mail benachrichtigt.
Bitte beachten Sie: Bewahren Sie Ihre Rechnung immer auf! Neben der Reparatur können die Kosten für Material, Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten) und Versandkosten bei Material- und Ersatzteilbestellungen für die Förderung berücksichtigt werden.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie einen Reparaturbon benötigen, klicken Sie hier
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Dann dürfen wir Sie auf unsere Seite speziell für Betriebe weiterleiten, wo wir alle wichtigen Informationen für Sie vorbereitet haben.