Reparaturbonus - Repariert statt ausrangiert.

Die Aktion

E-Geräte reparieren.
Umwelt schonen.
Wirtschaft stärken.

Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten - der Reparaturbonus - ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. 

Dafür stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments "Next Generation EU" für die erste Tranche bis Ende 2023 Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt belaufen sich die zur Verfügung gestellten Förderungsmittel bis 2026 auf 130 Millionen Euro.

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben bald die Möglichkeit, den Bonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten auf dieser Webseite zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen. Zum Beispiel bei Ihnen! 

Partnerbetrieb werden

Bons gibt es so lange, wie Förderungsmittel vorhanden sind. Für die erste Tranche längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023.

Was haben Partnerbetriebe davon?

Bis zu 50 % der Bruttokosten, maximal 200 Euro pro Bon werden refundiert

Privatpersonen können den Reparaturbon für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten nur bei Partnerbetrieben einlösen, die an der Förderungsaktion teilnehmen. Das sind pro Bon bis zu 200 Euro, für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Die Kunden:innen zahlen also nur die Differenz aus der eigenen Tasche. Den Rest bekommen Sie im weiteren Verlauf refundiert. 

Weiterer Vorteil: Nach einer Reparatur können Ihre Kunden:innen sofort einen neuen Bon für die Reparatur eines weiteren E-Geräts beantragen. Deshalb können Sie sich schon jetzt auf zusätzliche Umsätze freuen. 

Oder anders gesagt: Partnerbetrieb werden zahlt sich aus! 

Ablauf

Jetzt Partnerbetrieb werden

Anmelden. Reparieren. Profitieren

 

Partnerbetrieb werden ist ganz einfach. Sie müssen nur einige Teilnahmebedingungen bei der Anmeldung erfüllen. So schnell kann’s gehen:

Einfach „Partnerbetrieb werden“ anklicken und den Online-Antrag ausfüllen 

Auf offizielle Freigabe als Partnerbetrieb und darauffolgende Veröffentlichung auf www.reparaturbonus.at warten

Von Kund:innen auf dieser Webseite gefunden werden, Reparaturaufträge annehmen und Refundierungen erhalten

Teilnahmebedingungen:

  • Anmeldung als Partnerbetrieb
  • Ihr Betrieb hat eine Niederlassung in Österreich
  • Sie haben eine der folgenden Gewerbeberechtigung: Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradio, GPS), Metalltechnik, Orgelbauer, Harmonikabauer, Klaviermacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (zB E-Gitarren), Holzblasinstrumenteerzeuger, Blechblasinstrumenteerzeuger und Uhrmacher oder üben eines der freien Gewerbe Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern, Fahrradtechnik (E-Bikes) Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen oder Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik aus.
  • Oder Sie sind ein sozioökonomischer Betrieb und fallen unter eine Ausnahmeregelung der Gewerbeordnung.
  • Sie sind ein Industriebetrieb, besitzen die Gewerbeberechtigung gem. § 7 Abs. 5 der Gewerbeordnung und reparieren Ihre selbst hergestellten elektrischen und elektronischen Geräte.
  • Sie sind ein Handelsbetrieb, besitzen eine Berechtigung für das freie Handelsgewerbe, verkaufen elektrische oder elektronische Geräte und dürfen im Nebenrecht einfache Reparaturtätigkeiten an schadhaften Geräteteilen, für die jedenfalls keine besondere Fachkenntnis vorausgesetzt ist, durchführen. Zur Reparatur im Betrieb oder zur Weitergabe an Dritte dürfen nur Geräte von jenen Herstellern angenommen werden, die Sie in der Regel im laufenden Sortiment führen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. 

Zum Beispiel: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, E-Bike, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger

Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus.

Zum Beispiel: Defektes Rad eines Staubsaugers

Mehr Informationen zu den förderungsfähigen Geräten finden Sie in den häufig gestellten Fragen. Beispiele der nicht förderungsfähigen Geräte finden Sie hier.

FAQ

Was Sie noch wissen sollten Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie gerne.

Kontakt aufnehmen

Sie sind eine Privatperson und wollen einen
Reparaturbon downloaden?

Dann dürfen wir Sie auf unsere Seite speziell für Privatpersonen weiterleiten, wo Sie alle wichtigen Informationen und einen passenden Partnerbetrieb für Ihr Elektrogerät finden!