Jetzt auch für Fahrräder!

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Reparaturbonus - Repariert statt ausrangiert.

Die Aktion

E-Geräte und Fahrräder reparieren.
Umwelt schonen.
Wirtschaft stärken.

Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur, Service oder Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten und Fahrrädern - der Reparaturbonus - ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. 

Die Förderung wird im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans aus Mitteln von "NextGenerationEU" mit 130 Mio. Euro sowie zusätzlich mit nationalen Mitteln des Bundes in Höhe von 124 Mio. Euro finanziert; davon sind 50 Mio. Euro für Fahrräder vorgesehen.

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben dadurch die Möglichkeit, den Reparaturbonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur, Service und Wartung von Elektro- und Elektronikgeräte und Fahrrädern auf dieser Webseite zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen. Zum Beispiel bei Ihnen! 

Partnerbetrieb werden

Bons können so lange erstellt werden, wie Förderungsmittel vorhanden sind.

Was haben Partnerbetriebe davon?

Privatpersonen können den Reparaturbon für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur, Service und Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten und Fahrrädern nur bei Partnerbetrieben einlösen, die an der Förderungsaktion teilnehmen. Pro Bon werden 50% der förderungsfähigen Brutto-Kosten, maximal 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung bzw. maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag gefördert. Die Kund:innen bezahlen bei Ihnen bei Rechnungserhalt den Gesamtbetrag. Als Partnerbetrieb lösen Sie den Bon ein und stellen anschließend den Refundierungsantrag für Ihren Kunden/Ihre Kundin. In weiterer Folge erhält Ihr:e Kund:in die Förderung ausbezahlt.
Sie müssen somit hinsichtlich der Kosten nicht in Vorleistung gehen.

Weiterer Vorteil: Nach der Einlösung des Bons durch den Partnerbetrieb können Ihre Kunden:innen sofort einen neuen Bon für die Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines weiteren E-Geräts oder Fahrrads beantragen. Deshalb können Sie sich schon jetzt auf zusätzliche Umsätze freuen. 

Oder anders gesagt: Partnerbetrieb werden zahlt sich aus! 

Ablauf

Jetzt Partnerbetrieb werden

Anmelden. Reparieren. Profitieren

 

Partnerbetrieb werden ist ganz einfach. Sie müssen nur einige Teilnahmebedingungen bei der Anmeldung erfüllen. So schnell kann’s gehen:

Einfach „Partnerbetrieb werden“ anklicken und den Online-Antrag ausfüllen 

Auf offizielle Freigabe als Partnerbetrieb und darauffolgende Veröffentlichung auf www.reparaturbonus.at warten

Von Kund:innen auf dieser Webseite gefunden werden und Reparaturaufträge annehmen.

Bonus einlösen, Rechnungen ausstellen und Refundierungsanträge für Ihre Kund:innen bei der KPC einreichen.

Teilnahmebedingungen:

  • Anmeldung als Partnerbetrieb
  • Ihr Betrieb hat eine Niederlassung in Österreich
  • Sie haben eine der folgenden Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik, Kommunikationselektronik sowie Bandagisten, Orthopädietechnik, Hörgeräteakustik, Kraftfahrzeugtechnik (Autoradio, GPS), Metalltechnik, Orgelbauer, Harmonikabauer, Klaviermacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (zB E-Gitarren), Holzblasinstrumenteerzeuger, Blechblasinstrumenteerzeuger und Uhrmacher oder üben eines der freien Gewerbe Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputern, Fahrradtechnik (zB E-Bikes, Fahrräder, Fahrradanhänger) Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen oder Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik aus.
  • Oder Sie sind ein sozioökonomischer Betrieb und fallen unter eine Ausnahmeregelung der Gewerbeordnung.
  • Sie sind ein Industriebetrieb, besitzen die Gewerbeberechtigung gem. § 7 Abs. 5 der Gewerbeordnung und reparieren Ihre selbst hergestellten elektrischen und elektronischen Geräte.
  • Sie sind ein Handelsbetrieb, besitzen eine Berechtigung für das freie Handelsgewerbe, verkaufen E-Geräte oder Fahrräder und dürfen im Nebenrecht einfache Reparaturtätigkeiten an schadhaften Geräteteilen, für die jedenfalls keine besondere Fachkenntnis vorausgesetzt ist, durchführen. Zur Reparatur im Betrieb oder zur Weitergabe an Dritte dürfen nur Geräte von jenen Herstellern angenommen werden, die Sie in der Regel im laufenden Sortiment führen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. 

Zum Beispiel: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger

Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus.

Zum Beispiel: Defektes Rad eines Staubsaugers

Gefördert wird ebenfalls die Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag von Fahrrädern. 

Zum Beispiel: Fahrrad (Muskelkraft), E-Bike, Fahrradanhänger

Die vollständige Liste der förderfähigen E-Geräte und Fahrräder finden Sie hier.
Beispiele der nicht förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder finden Sie hier.

FAQ

Was Sie noch wissen sollten Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.

Kontakt aufnehmen

Sie sind eine Privatperson und wollen einen
Reparaturbon downloaden?

Dann dürfen wir Sie auf unsere Seite speziell für Privatpersonen weiterleiten, wo Sie alle wichtigen Informationen und einen passenden Partnerbetrieb für Ihr Elektrogerät und Fahrrad finden!